Anerkennung für Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger ist einfacher
Stefan Hilbers • 14. Januar 2026
Seniorenstützpunkt informiert über die Neuerungen

Wer pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen möchte, kann als Nachbarschaftshilfe aktiv werden. Nachbarschaftshilfe entlastet pflegebedürftige Menschen und deren Zugehörige zu Hause im Alltag, indem die Interessierten z.B. Gesellschaft leisten, zuhören, beim Einkauf begleiten oder gemeinsam kochen. Aber auch übliche Hausarbeiten wie Staubwischen, Saugen oder Wäschepflege in der Wohnung gehören dazu.
Seit dem 15. Oktober 2025 ist eine Neuregelung umgesetzt, die die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe vereinfacht. Seitdem ist keine formelle Anerkennung durch das Land Niedersachsen mehr notwendig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen: ein Mindestalter von 16 Jahren, keine Verwandtschaft oder Pflegebeziehung zur unterstützten Person, kein gemeinsamer Haushalt, sowie ein Nachweis einer Schulung, eines Pflegekurses oder einer sonstigen fachlichen Qualifikation gegenüber der Pflegekasse. Zusätzlich muss die Aufwandsentschädigung unter 85 % des gesetzlichen Mindestlohns liegen.
Finanziert wird die Nachbarschaftshilfe über die Entlastungsleistungen des Pflegebedürftigen. Diese haben einen Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro. Diese Leistungen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern über Nachbarschaftshilfe oder über zugelassene Dienstleister mit der Pflegekasse abgerechnet.
Der Seniorenstützpunkt berät Interessierte an Nachbarschaftshilfe und steht für weitere Informationen zur Verfügung. Erreichbar ist der Seniorenstützpunkt unter der Telefonnummer 04471-15872.
