Wohnen im Alter

Beratung zu Wohnen im Alter


Haben Sie Fragen zum Thema "Wohnen im Alter", kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten Sie kostenlos und halten Vorträge für Gruppen ab 30 Personen.

Wir führen bei Interessierten zu Hause eine Wohnberatung durch.

Betreutes Wohnen


Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen, die so weit wie möglich ihre Eigenständigkeit bewahren wollen und keinen größeren Pflegebedarf haben. Es stellt lediglich eine Alternative zu der eigenen derzeitigen Wohnform dar.

Im Betreuten Wohnen wird ein Dienstleistungsangebot bestehend aus Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen vorgehalten.

Zum regulären Mietvertrag wird demnach noch ein Service-, Dienst- oder Betreuungsvertrag mit unterschiedlichen Angeboten und Zahlungsmodalitäten geschlossen.

Der Mietvertrag für die Wohnung sollte Angaben über die Größe und Ausstattung der Räume beinhalten sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Der Mietvertrag wird mit dem Betreiber der Wohnung abgeschlossen.

Im Betreuten Wohnen können meistens zusätzliche Hilfestellungen in den Bereichen Haushalt und Betreuung in Anspruch genommen werden. Da jeder Anbieter selbst entscheiden kann, welche Leistungen und Service das Betreute Wohnen umfasst, unterscheiden sich die Angebote stark.

Der Service-, Dienst- oder Betreuungsvertrag ist ein eigener Vertrag, der allerdings oftmals an den Mietvertrag gekoppelt ist und nicht unabhängig von diesem geschlossen oder gekündigt werden kann. Dennoch sollte jede Leistung einzeln aufgeschlüsselt und preislich nachvollziehbar dargestellt sein. Des Weiteren sollte klar geregelt werden, was zu den Grundleistungen gezählt wird und welche Leistungen bei Bedarf zu welchem Preis dazu gekauft beziehungsweise gebucht werden können (Wahl- oder Zusatzleistungen).

Doch fast immer gibt es Grundleistungen, die frei nach Bedarf genutzt werden können.

Darunter sind alle Leistungen zu verstehen, die mit einer pauschalen monatlichen Zahlung von allen Bewohnenden gemeinschaftlich finanziert werden. Diese Zahlung wird oft als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet.

Ergänzt werden die Grundleistungen durch Wahlleistungen.

Wahlleistungen sind optionale Angebote, die vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch genommen werden können, wie: Reinigung der Wohnung, Fahrdienste, Wäscheservice, Einkaufsservice, Besuchs- und Begleitdienste, Mahlzeitenservice oder Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen. Diese Leistungen unterscheiden sich stark je nach Anbieter; in einigen Betreuten Wohnen werden keine dieser Leistungen angeboten.

Bei Bedarf an Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wird ein einzelner, eigenständiger Vertrag mit diesem abgeschlossen. Hierfür ist abzuklären, welche Versorgungsmöglichkeiten es im Falle einer Pflegebedürftigkeit gibt und was vor Ort geleistet werden kann. In einigen Betreuten Wohnen besteht eine Kooperation mit einem bestimmten Pflegedienst. Es kann für alle Pflegebedürftigen vorteilhaft sein, den gleichen Pflegedienst zu wählen, weil so evtl. Anfahrtskosten, etc. auf alle Pflegebedürftigen verteilt werden können.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ vermittelt den Eindruck, dass es sich hier um eine Wohnform mit weitreichendem Betreuungs- und Versorgungsangebot handelt oder dass ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Beides trifft in der Regel aber nicht zu.

Das Wohnangebot des Betreuten Wohnens ist ein Angebot des freien Wohnungsmarktes und somit der freien Preisgestaltung unterlegen. Es unterliegt keinen gesetzlichen Standards oder vorgeschriebenen Leistungen. Betreutes Wohnen“ ist kein geschützter Begriff.

Dementsprechend gibt es eine Vielzahl an vertraglichen Regelungen und eine große Kostenspanne für die Mietpreise, die Service-, Dienst- oder Betreuungsangebote und die Wahl- oder Zusatzleistungen. Ratsam ist, sich mehrere Einrichtungen anzusehen, die Kosten und Leistungen abzuwägen und entsprechende Verträge spezifisch zu prüfen.

Gründung alternativer Wohnformen /Wohngemeinschaften


Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter


Das Land Niedersachsen unterstützt bei Vorhaben zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeldbedingungen. Auch die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Unterstützungsnetzen vor Ort im Quartier wird gefördert.

Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung, um alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften sowie eine alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- beziehungsweise Quartiersinfrastruktur zu schaffen.


Gefördert werden auch nichtinvestive Vorhaben zum Aufbau von

  • verbindlichen Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger,
  • ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften,
  • quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen (Quartiersmanagement) und
  • pflegerischen Infrastrukturen.


Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.8. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg

- Team 4SL2 -

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg


Ansprechpersonen:

Frau Wegner

Telefon: 04131-15 3229


Frau Aschenbroich

Telefon: 04131-15 3224


E-Mail:
Team4SL2@ls.niedersachsen.de


 

Sämtliche aktuellen Formulare, insbesondere den Antragsvordruck und das dazugehörige Merkblatt, finden Sie hier als Download.