Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Ambulante Pflege

  • Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
  • Entlastungsleistungen
  • Hilfsmittel
  • Verhinderungspflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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Tagespflege

Bei der Tagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal.
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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
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Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften zählen zu den neuen Wohnformen, die sich als Möglichkeit des Zusammenlebens anbieten.
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Vollstationäre Pflege oder Langzeitpflege

Die vollstationäre Pflege kommt dann zum Tragen, wenn im verstärkten Umfang pflegerische Leistungen und Betreuung benötigt werden.
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Freistellung und soziale Absicherung der Pflegepersonen

Angehörige können sich zur Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation  von der Arbeit freistellen lassen.
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Seit dem 01.01.2024 können Versicherte auf Anforderung regelmäßig alle 6 Monate eine Übersicht über die Leistungen und deren Kosten von der zuständigen Pflegekasse erhalten.

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