Leistungen der Pflegeversicherung
Ambulante Pflege
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
- Entlastungsleistungen
- Hilfsmittel
- Verhinderungspflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Tagespflege
Bei der Tagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal.
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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person.
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Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften zählen zu den neuen Wohnformen, die sich als Möglichkeit des Zusammenlebens anbieten.
Vollstationäre Pflege oder Langzeitpflege
Die vollstationäre Pflege kommt dann zum Tragen, wenn im verstärkten Umfang pflegerische Leistungen und Betreuung benötigt werden.
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Freistellung und soziale Absicherung der Pflegepersonen
Angehörige können sich zur Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation von der Arbeit freistellen lassen.
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Seit dem 01.01.2024 können Versicherte auf Anforderung regelmäßig alle 6 Monate eine Übersicht über die Leistungen und deren Kosten von der zuständigen Pflegekasse erhalten.